Wir haften bei der Durchführung von Ölwechselarbeiten für alle Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, das heißt: Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist.
Unabhängig davon haften wir für evtl. eintretende Umweltschäden, die durch den Transport der Schmierstoffe zu Anlagen oder die Befüllung der Anlagen mit Getriebe- oder Hydrauliköl entstanden sind.